Allgemeine Vermietungsbedingungen (Verleih-AGB)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vermietungsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge über Sportgeräte zwischen der CPS Handels GmbH, Schattau 90, 5442 Russbach, Österreich (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Mieter.
Mit der Reservierung oder Übernahme der Mietgegenstände erkennt der Mieter diese Bedingungen verbindlich an.

2. Reservierung und Vertragsabschluss
Eine Reservierung erlangt Gültigkeit mit Eingang der Reservierungsanfrage beim Vermieter bzw. mit Erhalt einer Buchungsbestätigung.
Der Mietvertrag kommt zwischen dem reservierenden Kunden und der CPS Handels GmbH zustande.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Reservierungen ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen.

3. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist unmittelbar im Verleih-Shop zu entrichten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Bei Vermietung ab 15:00 Uhr wird der Mietpreis erst ab dem darauffolgenden Kalendertag verrechnet.
Bei Rückgabe vor 09:00 Uhr wird der laufende Kalendertag nicht berechnet.

4. Identitätsnachweis
Der Mieter hat bei Mietbeginn einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Führerschein) vorzulegen.
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass zum Zweck der Vertragssicherung eine Kopie des Ausweisdokuments angefertigt und gespeichert wird, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

5. Zustand und Übernahme der Mietgegenstände
Mit der Übernahme bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand der Mietgegenstände.
Etwaige Mängel sind unverzüglich bei Übergabe bekanntzugeben.

6. Sorgfaltspflicht und Haftung des Mieters
Der Mieter ist für das gemietete Sportgerät während der gesamten Mietdauer voll verantwortlich.
Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Der Mieter verpflichtet sich zur sachgemäßen Verwendung und sorgfältigen Verwahrung der Mietgegenstände.
Der Mieter haftet für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl während der Mietdauer, sofern diese nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind.
Unsachgemäße Verwendung (z. B. Befahren von kiesgestreuten Straßen mit Ski) berechtigt den Vermieter zur Verrechnung der Reparatur- oder Ersatzkosten.

7. Diebstahl und Verlust
Im Falle eines Diebstahls ist binnen 24 Stunden Anzeige bei der zuständigen Sicherheitsbehörde zu erstatten.
Eine polizeiliche Bestätigung ist dem Vermieter vorzulegen.
Sofern keine Versicherung abgeschlossen wurde, werden folgende Pauschalbeträge verrechnet:
Kategorie Premium: EUR 350,-
Kategorie Sport: EUR 250,-
Kategorie Top: EUR 150,-
Der Vermieter behält sich vor, bei höherem tatsächlichem Schaden diesen geltend zu machen.

8. Verleihversicherung
Die Mietgegenstände sind grundsätzlich nicht versichert.
Gegen einen Aufpreis von 10 % des Mietpreises kann eine Versicherung gegen Bruch und Diebstahl abgeschlossen werden.
Die Versicherung deckt keine Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Verwendung.

9. Bindungseinstellung bei Ski
Skibindungen werden auf Grundlage der vom Mieter gemachten Angaben (insbesondere Gewicht, Größe, Alter, Fahrkönnen) nach geltenden Normen eingestellt.
Der Mieter bestätigt die Richtigkeit seiner Angaben.
Eine eigenmächtige Veränderung der Bindungseinstellung ist unzulässig und erfolgt auf eigene Gefahr.

10. Umtausch
Ein Umtausch des gemieteten Sportgerätes ist während der Mietdauer möglich.
Bei Wechsel in eine höhere Kategorie ist der entsprechende Aufpreis laut Preisliste zu entrichten.

11. Rückgabe
Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen.
Bei nicht fristgerechter Rückgabe wird der Mietpreis für die zusätzliche Dauer verrechnet.
Erfolgt keine Rückgabe ohne triftigen Grund, behält sich der Vermieter vor, eine Anzeige wegen des Verdachts der widerrechtlichen Aneignung zu erstatten.

12. Verwahrungspflicht
Der Mieter hat das Sportgerät so zu verwahren, dass Verwechslung oder Diebstahl verhindert werden.
Ski sollen getrennt voneinander abgestellt oder in Skisafes verwahrt werden.
Während der Nacht sind die Geräte in einem versperrten Raum oder in einem versperrten Fahrzeug aufzubewahren.

13. Nichtbenutzung / Witterung
Wird das Sportgerät infolge ungünstiger Witterung nicht verwendet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Bei Nichtverwendung infolge Krankheit oder Unfall wird bei Vorlage eines ärztlichen Attests der Mietpreis für die verbleibende Mietdauer erstattet.
Im Falle einer Totalschließung des Skigebietes Dachstein West werden verbleibende Miettage gegen Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Liftbetreibergesellschaft rückerstattet.

14. Haftung des Vermieters
Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Vermieter haftet ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung von Reservierungen.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies gesetzlich erforderlich oder zur Vertragserfüllung notwendig ist.
Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website abrufbar.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter an dessen Wohnsitz oder vor jedem gesetzlich zuständigen Gericht zu belangen.
Für Verbraucher gelten die zwingenden Gerichtsstandsregelungen des Konsumentenschutzgesetzes.